Rollertuning erfreut sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit. Doch die Grenzen zwischen legal und illegal scheinen für viele Tuningbegeisterte zu verschwimmen. Der folgende Artikel gibt Auskunft über die aktuelle Rechtslage und informiert darüber, was machbar ist und wovon man lieber die Finger lässt.
Was ist beim Tunen gesetzlich erlaubt?
Es ist in jedem Fall erlaubt, originale Ersatzteile, die man beim Händler oder direkt beim Hersteller erworben hat, für das Tuning zu verwenden. Ein Großteil der Ersatzteile anderer Hersteller, welche die Leistung des Rollers nicht verändern oder dem Originalprodukt gleichgestellt sind, ist in der Regel ebenfalls problemlos verwendbar. Dennoch kann es auch hier Ausnahmen geben, weshalb es immer sinnvoll ist, sich zunächst beim TÜV zu erkundigen, wenn man ein neues Teil einbauen möchte. So geht man in jedem Fall auf Nummer sicher, wenn man seinen Roller über den nächsten TÜV bringen möchte.
Grenzwertiges Tuning – was fällt darunter?
Als grenzwertig können jene Produkte bezeichnet werden, welche laut Gesetz zwar nicht erlaubt sind, aber im Normalfall nicht weiter beachtet werden bzw. bei der Beachtung aller anderen Vorschriften nicht auffallen. Hier ist dennoch ein sicherer und fachmännischer Einbau Pflicht, weil diese Teile das Originalzubehör voll ersetzen. Außerdem dürfen sie laut Gesetz keine Änderung der Leistung mit sich bringen.
Als grenzwertiges Zubehör gilt zum Beispiel:
1. Das BCD Heck bzw. Kiesler-Heck, welches über einen roten Rückreflektor und einen Spritzschutz verfügt, ist erlaubt. Auch bei Dunkelheit muss das Nummernschild gut sichtbar sein. Der Spritzschutz ist bei diesem Produkt vorhanden, die Blinker sind sichtbar mit dem ABE versehen und das Material ist dasselbe wie auch jenes der Rollerverkleidung – somit geht davon keine erhöhte Gefahr aus.
2. Der BCD Lenkkopfspoiler führt zu keiner Gefährdung, weil er aus demselben Material besteht wie auch die Rollerverkleidung und somit identische Materialeigenschaften aufweist. Auch er führt zu keiner erhöhten Gefahr dank abgerundeter Kanten.
3. Seitenständer sind bei zahlreichen Rollern auch als Originalbauteil vorhanden und daher problemlos montierbar – sie bringen keine erhöhte Gefahr mit sich. Obwohl sie als Änderung am Rahmen des Fahrzeugs angesehen werden, braucht man sich keine Sorgen um die Montage zu machen, da Seitenstände auch bei Herstellern ohne spezielle Bescheinigung erworben werden können.
Diese Tuningteile sind ganz klar verboten
Zu den nicht erlaubten Tuningteilen gehören sämtliche Elemente, die die Leistung des Fahrzeugs verändern und sie entweder steigern oder drosseln, sowie auch der Anbau verbotener Teile. So ist zum Beispiel bereits eine schlichte Anzugbeschleunigung nur in bestimmten Fällen legal. Fräsarbeiten, welche an der Rollerverkleidung scharfe Kanten entstehen lassen, bringen eine erhöhte Gefahr mit sich und sind daher ebenfalls nicht erlaubt. Dasselbe gilt für den Anbau von Auspuffen ohne ABE sowie für den Anbau von zusätzlichen Leuchten ohne extra Genehmigung. Dazu gehören unter anderem farbige LEDs oder auch eine Unterbodenbeleuchtung.
Weiterhin sind selbstverständlich Änderungen, die die Sicherheit während der Fahrt beeinträchtigen können, nicht erlaubt – wie an der Bremsanlage oder dem Motor selbst. Ein originaler Stoßdämpfer darf außerdem nicht so einfach gegen einen „fremden“ Stoßdämpfer ausgewechselt werden, da der TÜV dies als Veränderung am Fahrwerk ansieht und beschlagnahmen wird.
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